Ab 16.02.2024…Landtag gibt Bikern eine Stimme!
Link zur Unterzeichnung beim Landtag Niedersachsen: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publiczurmitzeichnung
Der Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtages hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2024 eine Empfehlung zur Veröffentlichung einer Eingabe im Zusammenhang mit geplanten Maßnahmen gegen den Motorradverkehr im Landkreis Holzminden ausgesprochen. Ein breites Bündnis aus Mitstreitern und Unterstützern der Kampagne Hochschalten! – Dialog statt Verbot hatte bereits im November 2023 eine entsprechende Eingabe einschließlich detaillierter Darstellung der Faktenlage eingereicht, um die zuständigen Landesbehörden zur Einflussnahme auf die geplanten Maßnahmen gegen Motorradfahrer im Rahmen eines Pilotprojekts der Deutschen Umwelthilfe e. V. im Landkreis Holzminden zu bewegen und den Interessenvertretern der Motorradcommunity die Möglichkeit einer Anhörung zu gewähren. Im bisherigen Verlauf der Projektentwicklung und Beschlussfassung auf Kreistagsebene blieben die Interessen der Biker unberücksichtigt. Ab dem 16.02.2024 bittet der niedersächsische Landtag auf seiner Homepage nunmehr Biker und Bikerfreunde zur Unterzeichnung der Petition.
Den dazugehörigen Link findet Ihr hier. 5.000 Unterschriften werden bis zum 30.03.2024 benötigt, um die Anliegen der Motorradfahrer in das Parlament bzw. den Fachausschuss zu tragen. Im Unterschied zu Petitionen, die über online-Portale angeschoben werden, entsteht bei dieser Eingabe mit dem Erreichen der Unterschriftenzahl eine Pflicht zur parlamentarischen Auseinandersetzung mit den Inhalten. Die inhaltliche Prüfung der Einwände der Biker durch den Petitionsausschuss ergab offensichtlich gewichtige Zweifel an den teilweise rechtswidrigen Maßnahmenplänen des Pilotprojektes. Die Interessen der Biker finden nunmehr in der Empfehlung des Ausschusses zur Veröffentlichung der Eingabe entsprechende Würdigung. Welche konkreten Umsetzungen auf Basis des Kreistagsbeschlusses vom 26.01.2024 erfolgen werden und in wie weit diese sodann einer rechtlichen Prüfung standhalten bleibt abzuwarten.