Mit dem Einschreiten des Niedersächsischen Verkehrsministeriums kurz vor dem Startschuss ist das in großen Teilen rechtswidrige „Pilotprojekt“ der Deutschen Umwelthilfe e.V. im Landkreis Holzminden Geschichte. Zumindest für den Moment. Die beteiligten Verbände und Organisationen berichteten zum jeweiligen Sachstand auf ihren verschiedenen Kanälen ausführlich. Ob nun der tapfere Kampf der Verbände, der breite Widerstand der Motorradcommunity oder schlicht das eben noch rechtzeitige Erkennen der Landesbehörden eines unsinnigen und rechtlich nicht umsetzbaren Projektes ausschlaggebend für die Vollbremsung waren, mag dahin gestellt bleiben. Das Ergebnis zählt. Biker haben durchaus eine Stimme, wenn sie sie denn nutzen. Die politische Apparatur funktioniert, wenn wir ihr auf die Sprünge helfen. Von nichts kommt nichts.
Teil der Wahrheit ist leider auch, dass die Deutsche Umwelthilfe für die Inszenierung dieses gescheiterten Experimentes auf Kosten einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern 100.000 € kassiert hat. Für nichts! Genau an dieser Stelle ist das Thema Holzminden für uns noch nicht beendet. Eine solche Summe aus ehrlich erarbeiteten Steuergeldern hätte bei einem der vielen tatsächlich gemeinnützigen Vereine dieses Landes bessere Verwendung gefunden. Projekte, die wirklichen Umweltschutz zum Inhalt haben, wären sicher förderungswürdig. Im Falle des DUH-Projektes ist bereits die Vergabe höchst fragwürdig gelaufen. Die Staatsanwaltschaft Hannover sah bisher keinen Anfangsverdacht hinsichtlich eines möglichen Subventionsbetruges und anderer in Frage kommender Straftatbestände. Wie sie auf die nunmehr erweiterte Faktenlage reagieren wird, bleibt abzuwarten. Der Landesrechnungshof Niedersachsen wird sich ebenfalls mit dem Sachverhalt beschäftigen.
Bereits im November 20023 beantragten wir beim Niedersächsischen Umweltministerium die Offenlegung der Antragsunterlagen der DUH. Einigen Schriftwechsel später erklärte sich das Ministerium bereit, die Dokumente gegen Zahlung einer Gebühr frei zu geben. Interessierte finden unter dem nachstehenden Link den Zuwendungsantrag der DUH nebst Finanzierungsplan. https://fragdenstaat.de/…/gegen-motorradlaerm-und-zur…/ Nach einem Treffen mit projektverantwortlichen Vertretern der DUH im März 2024 -wir berichteten- erhielten wir auf unsere Bitte auch den Zuwendungsbescheid. Selbiger enthält u. a. Nebenbestimmungen, deren Nichteinhaltung durch die DUH zu einer Rückforderung des gewährten Zuschusses führen kann. Grund genug für uns, die Einhaltung dieser Nebenbestimmungen zu hinterfragen. Wetterumschlag!
Sowohl DUH als auch Umweltministerium verweigern die Herausgabe. Konkret geht es um einen im Zuwendungsbescheid geforderten Zwischenbericht zur Berücksichtigung der Interessen der Motorradfahrer und die Einbeziehung der Motorradverbände in das Projekt. Beides fand nachweislich nicht statt, wurde aber seitens der DUH gegenüber dem Ministerium bestätigt. Der fragliche Bericht liegt dem Ministerium vor, wurde dort geprüft und für ausreichend befunden, so die knappe Antwort aus Hannover. Seitens der DUH teils man uns freundlich mit: „Diese Anfrage muss ich im Gegensatz zur vorherigen Anfrage nach dem Zuwendungsbescheid leider ablehnen. Bei dem Zwischenbericht handelt es sich um eine interne Information, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Diesbezüglich verweise ich Sie gerne auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-619/19.“
Das Ministerium sieht keine Informationspflicht, baut uns jedoch eine Brücke zum Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) und führt dazu aus: „Sollten Sie weiterhin die Absicht haben, den Zwischenbericht zu erhalten, bitte ich um eine Rückmeldung. Da sich in dem Zwischenbericht umfangreiche personenbezogenen Daten befinden (z. B. Stundennachweise des Projektpersonals), bin ich gehalten, die DUH zu dieser Anfrage anzuhören. Gleichzeitig hat mein Justiziariat Dokumente im Zwischenbericht identifiziert, die überwiegend Betriebsgeheimnisse umfassen (Ausschreibungsunterlagen) und Ihnen deshalb nicht zur Verfügung gestellt werden können (§ 3 Satz 2 NUIG und § 9 Abs. 1 Nr. 3 UIG).“
Sollten wir die Absicht haben? Haben wir. Der abschreckende Hinweis, dass Auskünfte nach dem NUIG kostenpflichtig sind und uns hier weitere 180,00 € erwarten rundete die Antwort des Ministeriums ab. Tenor im Team…bekommen wir zusammen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass weder die Vergabe des Projektes rechtmäßig lief, noch die Verwendung des Geldes dem Projektantrag und den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides entsprechend erfolgte. Die uns in den Weg gerollten Steine werden größer, unsere Sprungkraft wird es auch. Es bleibt spannend in der Verschlusssache DUH-Projekt.