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GERICHT GIBT BIKERN RECHT!
Auch in der zweiten Instanz folgt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unserem Vortrag zur Unverhältnismäßigkeit der Streckensperrung für Motorräder zwischen Hennickendorf und Ahrensdorf an Sonn- und Feiertagen. Die Sperrung ist damit endgültig aufgehoben und das Urteil nicht mehr anfechtbar. Lange Abende, rauchende Köpfe, Daten, Zahlen, Fakten…es hat sich gelohnt, zu kämpfen. Resignation vor willkürlichen Kollektivstrafen und die kampflose Aufgabe unserer rechtlichen Gleichstellung als Biker waren und sind keine Option. Tausend Dank an das unermüdliche Team, das sich auch von Rückschlägen nicht beeindrucken lässt und mit Herzblut für die Motorradfamilie einsteht!

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