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Autor: Lars Böhler

Lesezeit: 4 Minuten

Um eine juristische Posse reicher ist unser Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen die sonn- und feiertägliche Sperrung der Ortsverbindungsstraße zwischen Ahrensdorf und Hennickendorf nur für Motorräder. Dem Landkreis Teltow-Fläming wurde seitens des Gerichtes eine großzügige Frist zur Stellungnahme auf unseren erneuten Eilantrag von einem Monat gewährt. Einhergehend hatten wir Akteneinsicht zur Feststellung der Entscheidungsgrundlagen zur Sperrung angefordert. Mit leichter Überziehung der gerichtlichen Frist erreichte uns die Stellungnahme nebst drei Heftern mit Unterlagen. Um für maximale Gleichbehandlung zu sorgen, nahm das Gericht nunmehr die Bedeutung eines Eilantrages sehr ernst und räumt uns zur Stellungnahme und die dafür erforderliche Durchsicht der Akten eine Frist von 5 Tagen ein. Profitierte der zuständige Kreisrechtsrat bereits im ersten Verfahren Ende letzten Jahres von der zunächst langen Bearbeitungszeit unseres Antrages bei Gericht und im Anschluss von der atemberaubend schnellen Abweisung (wir berichteten), wird ihm diesmal der Steigbügel in Form einer unangemessenen Erwiderungsfrist für den Antragsteller gehalten. Die Antwort des Gerichtes auf unseren Antrag zur Fristverlängerung nebst Hinweis auf die Unangemessenheit der eingeräumten Frist steht noch aus.

Inhaltlich ist der Vortrag des Kreisrechtsrats ein Manifest der Behördenwillkür, dessen informativer Kern die Aufzählung vor einer Sperrung möglicher, jedoch nicht angewandter milderer Maßnahmen ist. Adäquat zur politischen Testspielarena Feldberg / Taunus wird auch im vorliegenden Fall getestet und erprobt und gemessen und geprüft. Monat für Monat, Jahr um Jahr. Nach Angaben der zuständigen Behörde mit dem Ziel herauszufinden, inwieweit sich die Sperrung positiv auf das Unfallgeschehen mit Motorradbeteiligung auswirkt. Die logische und berechtigte Frage nach den Ergebnissen der angeblich stattfindenden Datenerhebung beantwortet ein Blick in die Akten des Landkreis Teltow-Fläming. Es gibt keine. Weil schlicht nichts getestet, erprobt, gemessen und geprüft wurde. Nicht im letzten Jahr und auch nicht in diesem. Keine Zeit, keine Lust, kein Interesse, keine Technik? Was auch immer, Hauptsache Sperrung! Angesichts der mehr als wackeligen Beine, die diesen Verwaltungsakt tragen, bedarf es schon außerordentlich wohlwollender Gehhilfe für ein Fortkommen, jedoch kompensiert der augenscheinliche Einklang von Justiz und Verwaltung die ein oder andere Schwäche.

Wir bleiben dran und Ihr wisst…Motorradfahren ist kein Verbrechen!

Herzlichst, Lars

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