Allgemein

Wir freiheitlich orientierten Zeitgenossen neigen bei jeder neuerlichen Einschränkung in Form eines Verbotes reflexartig dazu, ein ungläubiges `Darf ja wohl nicht wahr sein` auszustoßen, gefolgt von einem schon weniger stürmischen `Jetzt müsste man denen aber wirklich mal…`, um uns dann, zurückgezogen und der Ohnmacht nah, dem Schicksal zu ergeben. Man kann ja eh nichts machen. Kein schönes Gefühl und dabei ist alles viel einfacher. Oft fehlt es uns freiheitsverliebten Träumern schlicht am Intellekt, die edlen Ziele des Verbotserlassers und noch schlimmer, die auf der Hand liegenden Vorteile für uns zu erkennen. Ein Praxisbeispiel vermag womöglich, unsere verwirrten Geister zu erhellen. Stellen wir uns für einen Moment vor, es gäbe ein traditionelles und seit langer Zeit jährlich stattfindendes Oldtimertreffen. Technikliebhaber mit Freude am Erhalt historischer Fahrzeuge, die herrschende Picknickatmosphäre genießende Familien, Verkaufsstandbetreiber mit geltenden Verträgen, Stadtvertreter und Kämmerer mit Entwicklungsvisionen, Hotel- und Pensionsbetreiber mit ausgebuchten Häusern sind in heller Aufregung und Vorfreude auf das Event. Soweit vorstellbar? Super.

Ein gerichtlich angeordnetes Veranstaltungsverbot durch Untersagung der Nutzung der für das Event vorgesehenen Fläche fünf Tage vor der Veranstaltung erschiene uns einfältigen Figuren zunächst wie ein Faustschlag ins Gesicht der Veranstalter und Teilnehmer. Weit gefehlt! In diesem, frei konstruierten Fall wären es einmal mehr unsere lebensbejahenden Zukunftsgestalter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), die uns die eigene Unwürdigkeit vor Augen führen. Jedes Jahr, sagen wir seit 2001, wären Veranstalter gezwungen, über Durchführungs- und Sicherheitskonzepte nachzudenken, Besitzer von Oldtimern müssten unendlich viel Zeit für das Herrichten ihrer Schönheiten investieren, Caterer würden sich hinsichtlich der kulinarischen Angebote verbiegen, Gastronomen und Hoteliers gerieten an die Grenze der Belastbarkeit, Schatzmeister des veranstaltenden Ortes müssten sich die Köpfe über die Verwendung der Einnahmen aus der Veranstaltung zerbrechen. Unerträgliche Zustände, nahezu unmenschlich! Während wir diesen Gegebenheiten ratlos gegenüberstünden, gäbe es, Gott oder wem auch immer sei´s gedankt, Strategen in unserem Land, die nachhaltige Lösungen herbeiführten. Mit einem in Windeseile erwirkten Urteil eines Verwaltungsgerichtes ließen sich beispielsweise die für alle Beteiligten ausnahmslos schädlichen Auswirkungen einer solchen Veranstaltung eliminieren. Kurzfristig durch die schlichte Untersagung, mittelfristig durch die daraus resultierende Verunsicherung und langfristig durch das Produkt aus beiden Faktoren. So einfach kann das Leben sein. Wir müssen es nur zulassen. Sicher, für die Übergangszeit bis zur Gewöhnung an das Procedere müssten unsere Erlöser dem Vorgang noch einen erklärenden Namen geben, sagen wir mal Umweltschutz. Haben wir die alternativlose Notwendigkeit dieser Art der Führung erstmal verinnerlicht, lebt es sich herrlich unbelastet. Für alle.

Was das Ganze mit uns Bikern zu tun hat? Natürlich nichts. Was gehen uns die schon an? Daran würde vermutlich auch die Tatsache nichts ändern, dass ein am 20.06.2023 durch Herrn Dr. Volker Wissing vorgelegter und bereits am 21.06.2023 durch das Kabinett ohne großes Getöse verabschiedeter Referentenentwurf zur Änderung des § 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), welcher das BMDV dazu ermächtigen würde, „zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen“ Rechtsverordnungen zu erlassen oder zu ändern in Kürze Anwendung finden könnte. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates…naja was erzähle ich Euch. Auf diesem Paragraphen könnte insbesondere auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) basieren. Nicht auszudenken, die Norm enthielte einen neuen Absatz 4a, der Rechtsverordnungen auch „zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung“ erlaubte. Wie universell sich das Mittel der Gefahrenabwehr in Kombination mit größerer rechtlicher Flexibilität der Kommunen beim Aufstellen von Verkehrszeichen einsetzen ließe, malt sich der Freigeist in den buntesten Farben aus. Völlig übertrieben natürlich, schließlich leben wir in einer aufgeklärten, freiheitlich-pluralistischen Gesellschaft. Und wenn es uns doch an den Kragen geht, wird sich schon jemand kümmern.

Aber mal ehrlich…solange all dies nur frei erfundene Räuberpistolen sind, droht uns keinerlei Unheil und wir entspannen uns. Freiheit beginnt im Kopf und genau dort können wir sie auch enden lassen. Lasst uns einfach mit der Zeit gehen, denn Verbote sind der neue Pluralismus!

Literaturhinweise:

https://de.wikipedia.org/wiki/Sarkasmus

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/strassenverkehr-verkehr-stvo-stvg-reform-klimaschutz-umwelt-gesundheit-nachhaltigkeit-sicherheit-entwurf-wissing/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017866934&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

https://www.t-online.de/region/frankfurt-am-main/id_100195886/ruesselsheim-gruene-sagen-oldtimertreffen-mit-30000-teilnehmern-ab.html